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Sklavenvertrag zwischen Gerrit und adira{G}

Die Sklavin ist uneingeschränktes Eigentum ihres Herrn.

Sie hat sich am 15. Juli 2005 im Vollbesitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte ihrem Herrn geschenkt und sämtliche Rechte an ihn abgetreten.

Der Herr hat im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte die Sklavin am 15. Juli 2005 als sein Eigentum angenommen.

Die Sklavin wurde damit uneingeschränktes Eigentum ihres Herrn.

Mit dem Stand vom 14. Juli 2007 gelten nachfolgende Regeln:

Sowohl Herr als auch Sklavin sind an die Regeln gebunden und achten jeder für sich darauf, diese einzuhalten. Das Nichteinhalten von Regeln entbindet den anderen Part nicht, sich an seine eigenen Verpflichtungen zu halten. Diese Regeln werden vor Zeugen besiegelt und bezeugt.